Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand 21.05.2018)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen, Lieferungen und Leistungen des Tonstudios perfect mix records zugrunde, selbst wenn dies im Einzelfall nicht zusätzlich erwähnt wird.
Sie gelten sowohl in unseren Räumlichkeiten in Selzen, wie auch vor Ort beim Kunden (bei Konzerten, Bandproben etc.).
Zudem sind alle Fernkommunikationen (E-Mail, Brief, Fax, Telefon, usw.) an diese AGB gebunden.
Mit der Auftragserteilung aller zukünftigen Geschäfte oder Abnahme der Ware erkennt der Kunde Kenntnis und Inhalt unserer AGB ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Tonstudios perfect mix records.
§ 2 Datenschutz
Das Tonstudio perfect mix records benötigt zum Zwecke der Vertragsdurchführung die personenbezogenen Daten des Kunden. Diese müssen beim Vertragsabschluss übermittelt werden. Die Daten dienen lediglich für die interne Verwaltung (Rechnungsanschrift etc.). Sie werden selbstverständlich vertraulich gemäß dem Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben!
Zu den erhobenen und gespeicherten Daten gehören Name und Anschrift des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten korrekt anzugeben. Weitere Daten können freiwillig angegeben werden. Hierzu zählen z.B. Künstlername, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Telefonnummern, E-Mail, Homepage, Bankverbindung, Angaben zu besonderen Fähigkeiten (Fremdsprachen, Tanz, Gesang, Instrumente, …), Angaben zu Einsatzbereichen, Angaben zur Mobilität (Führerschenklasse, eigenes Fahrzeug, Bahncard, …), Umsatzsteuerpflicht, GVL-Mitgliedschaft und Referenzen.
Selbstverständlich ist der Kunde berechtigt, der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken durch das Tonstudio perfect mix records nach Auftragsfertigstellung schriftlich zu widersprechen.
Alle Kundenaufträge (Daten, Aufnahmen, etc.) werden im Tonstudio perfect mix records für Nachbestellungen o.ä. archiviert, stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 3 Angebote und Preise
Es gelten ausschließlich die in unseren Räumlichkeiten angegebenen Preise (Änderungen vorbehalten).
Sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, ist das Tonstudio perfect mix records längstens 14 Wochentage an ein schriftliches Angebot gebunden. Der Lauf dieser Frist beginnt an dem Tag, der auf dem schriftl. Angebot als Datum angegeben ist.
Wir sind bemüht, die Preise in Angeboten und Vorkalkulationen einzuhalten. Der Kunde hat für etwaige Änderungswünsche, die vom vertraglich bestimmten Umfang abweichen, den entstehenden Aufwand zu übernehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.
§ 4 Aufnahmetermin
Wir versuchen stets den Aufnahmetermin gemäß den Kundenangaben festzulegen, müssen jedoch Rücksicht auf bereits laufende interne Produktionen o.ä. nehmen.
Der Aufnahmetermin wird in Absprache zwischen dem Kunden und des Tonstudios perfect mix records schriftlich vereinbart und ist danach bindend. Bei unabgemeldetem Nichterscheinen des Kunden am gebuchten Aufnahmetag ist selbstverständlich die volle Höhe der gebuchten Dienstleistung durch den Kunden zu bezahlen, auch wenn diese in einem solchen Fall nicht beansprucht wurde. Bei rechtzeitiger Abmeldung (min. 24 Stunden vor dem Dienstleistungstermin) wird ein neuer Termin vereinbart und es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
§ 5 Auftrag (intern und extern)
Sofern es zu einem Auftrag zwischen dem Kunden und dem Tonstudio perfect mix records kommt, wird die zu erbringende Leistung im Vorfeld schriftlich festgelegt und ist danach für den Kunden sowie für das Tonstudio perfect mix records bindend. Abweichungen und Ergänzungen hiervon bedürfen schriftlicher Zusatzvereinbarungen, die nach den aktuellen Preisen der zusätzlichen Leistungen vergütet werden (sofern nicht anders vereinbart).
Die Betreiber des Tonstudios perfect mix records entscheiden letztendlich während eines Auftrags über Einsatz und Verwendungszweck der studioeigenen Gerätschaften und der Einrichtung.
Während eines Auftrags ist der Kunde verpflichtet, sich in den Räumlichkeiten des Tonstudios perfect mix records oder am externen Aufnahmeort angemessen zu benehmen und das Equipment sachgerecht zu behandeln. In begründeten Einzelfällen behalten sich die Betreiber des Tonstudios perfect mix records vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind durch den Kunden abzugelten.
Sofern externe Aufnahmen von der Witterung abhängig sind, ist der Auftraggeber frühzeitig im Vorfeld dazu verpflichtet, dem Tonstudio perfect mix records eine witterungsunabhängige Location als Ausweichmöglichkeit anzubieten. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns das Recht vor, bei schlechten Witterungsverhältnissen zum Schutz aller Personen und des Equipments den Auftrag kurzfristig abzusagen. Die bis dahin erbrachten Leistungen des Tonstudios perfect mix records sind durch den Kunden abzugelten und es besteht kein Recht auf einen eventuell entstandenen Schadensersatzanspruch für den Kunden.
§ 6 Haftung für Schäden
Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Tonstudio perfect mix records. Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische oder andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.
Das Equipment des Tonstudios perfect mix records darf außer ausdrücklicher Genehmigung nur von den Inhabern selbst bedient werden.
§ 7 Leistungszeit
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom Tonstudio perfect mix records ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Die Auftragszeit oder Lieferung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass das Tonstudio perfect mix records selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit von Ware oder Kundenangaben nicht zu vertreten hat. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zum angegebenen Lieferzeitpunkt wird der Kunde umgehend unterrichtet.
Das Tonstudio perfect mix records behält sich vor, Termine wegen zeitlicher Engpässe, Krankheit oder technischer Wartung zu stornieren oder zu verschieben. Hat der Kunde zu Vertragsbeginn ein terminliches Limit für die Fertigstellung der verschobenen Arbeit genannt, steht ihm in beiden Fällen zu, die Studioarbeiten mit Verrechnung der bis dahin geleisteten Arbeiten abzubrechen.
Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Nachträgliche Änderungen am Vertrag können u.U. zu einer Verlängerung der Produktionszeit führen.
§ 8 Zahlung
Der Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, voll und ganz für die Bezahlung verantwortlich.
Das Tonstudio perfect mix records erkennt Barzahlungen am Aufnahmetag und Überweisung auf das auf der Rechnung genannte Konto als Zahlungsmöglichkeit an.
Die Vergütung setzt sich ohne andere schriftliche Vereinbarung nach den in unseren Räumlichkeiten angegebenen Preisen zusammen und wird in einer Rechnung zusammengefasst, welchem dem Kunden nach dem Aufnahmetermin schriftlich ausgehändigt wird.
Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Wochentagen schriftlich widersprochen wird.
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich binnen 14 Wochentagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und vom Auftraggeber zu zahlen (sofern nicht anders vereinbart).
Erst nach Geldeingang ist die Aushändigung der bestellten Ware oder der Master-CD möglich.
Bei Zahlungsverzug oder Eintreten einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist das Tonstudio perfect mix records berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt.
Ein Aufschlag mit Mahngebühr ist bei Zahlungsverzug möglich.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Das im Tonstudio perfect mix records erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Betreiber des Tonstudios perfect mix records. Im Falle eines Abbruchs der Arbeiten besteht seitens des Kunden ein Anspruch auf das bisher erstellte Material, sofern die bisher verrichtete Studioleistung vergütet wurde.
§ 10 Lieferung
Die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware oder der Master-CD erfolgt ab dem Tonstudio perfect mix records in Selzen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Alternativ kann die Ware persönlich nach Absprache abgeholt werden. Der Versand oder die Aushändigung der Ware erfolgt jedoch erst nach Geldeingang.
Die Kosten für die Verpackung und den Versand wird vom Tonstudio perfect mix records übernommen. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, die lediglich reine CD-Bestellungen beinhalten. Für Transportschäden wird keine Haftung übernommen. Auf Wunsch kann der Kunde im Vorfeld einen versicherten Versand beantragen, welcher jedoch in Rechnung gestellt wird.
§ 11 Gewährleistung, Mängelanzeige und Rücktrittsrecht
Das Tonstudio perfect mix records gewährleistet, dass die Liefergegenstände und die Dienstleistung nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind und vollständig dem Auftrag entsprechen. Sollten Produkte Material- oder Herstellungsfehler aufweisen bzw. Falschlieferungen oder Mengenabweichungen vorliegen, so hat der Kunde die Mängel bitte unverzüglich und schriftlich zu reklamieren, spätestens jedoch innerhalb von 14 Wochentagen nach Erhalt der Ware. Ansonsten verfällt der Garantieanspruch.
Liegt ein Mangel vor, wird das Tonstudio perfect mix records nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist das Produkt nachbessern oder ein fehlerfreies Produkt nachliefern. Gelingt die Nachbesserung oder Nachlieferung weder innerhalb dieser Frist noch einer angemessenen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis angemessen herabzusetzen.
Der Kunde kann nur unter Angabe von schwerwiegenden Gründen vom Vertrag zurücktreten und muss die bis dahin in Anspruch genommene Dienstleistung bezahlen.
§ 12 Urheberrechte
Das Tonstudio perfect mix records behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstiges gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Während des Auftrags dürfen sämtliche Produktionen des Tonstudios perfect mix records und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen zu anderen, als zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, nicht genutzt werden und nicht für unbefugte Dritte zugänglich gemacht werden. Eine nicht vereinbarte Nutzung der Produktion und Produktionsunterlagen des Tonstudios perfect mix records darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Tonstudios nicht vorgenommen werden.
Erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes werden dem Kunden die Nutzungsrechte an der eigenen Aufnahme eingeräumt.
Mit einem Auftrag zur Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Tonträgern erklärt der Kunde automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu vervielfältigenden Material besitzt bzw. die Kopien oder Bearbeitungen unter Berücksichtigung geltender Urheber- und Leistungsschutzrechte in Auftrag gegeben werden.
Bei Coverversionen hält sich das Tonstudio perfect mix records an die Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheber (Komponist, Texter, Verlag und Veröffentlichungsjahr) werden im Bezug auf die Aufnahme genannt. Alle Rechte liegen weiterhin beim Urheber.
§ 13 Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird oder Kunden im Ausland wohnhaft sind.
Der Kunde hat dem Tonstudio perfect mix records unverzüglich über einen eventuellen Wechsel der Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform, sowie Beantragung eines Insolvenz- oder sonstigen Verfahrens in Kenntnis zu setzen.
Etwaige vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Daten sind an das Tonstudio perfect mix records in weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit diesem abzustimmen sind. Mit der Überreichung der bereitgestellten Daten, versichert der Kunde dem Tonstudio perfect mix records das Recht zur vertragsmäßigen Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten für die Vertragslaufzeit.
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen jederzeit durch das Tonstudio perfect mix records vorgenommen werden und bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 14 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit/ Unwirksamkeit oder Regelungslücken einzelner vertraglicher Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im o.g. Falle sind die Parteien verpflichtet, diese durch wirksame zu ersetzen/ ergänzen, die dem verfolgtem Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort des Tonstudios:
Tonstudio perfect mix records
Lehrer-Krafft-Str. 6
55278 Selzen
www.perfect mix records.de